Leitbild 

Das Leitbild ist zentraler Bestandteil meiner Arbeit, um Orientierung & Stabilität für Klienten & Auftraggeber zu vermitteln. Es verdeutlicht Werte und schafft Identität - sowohl nach innen als auch nach außen.
"Ziel ist es, eine vernetzte Zukunft, in der Organisationen durch Beratung wachsen & durch Kooperationen stärker werden."
Meinen Auftrag verstehe ich in der Begleitung von Menschen, Teams und Organisationen mit wissenschaftlich fundierter Beratung und innovativen Methoden. Mein Ziel ist eine nachhaltige Entwicklung, Wirksamkeit & authentische Zusammenarbeit.

Meine Werte

Vertrauen & Verlässlichkeit
Ich schaffe Räume für offene Gespräche, gegenseitige Wertschätzung & langfristige Partnerschaften.

Wirkungsorientierung
Unsere Zusammenarbeit soll Veränderung bewirken - klar, messbar & nachhaltig.

Innovation & Lernen

Ich arbeite mit modernen, wissenschaftlich fundierten Methoden, reflektiere kontinuierlich meine Tätigkeit in kollegialer Beratung.


Qualitätsmanagement
QM steht für Qualitätsmanagement, dass inhaltliche Arbeit, Prozesse & Dienstleistungen kontinuierlich evaluiert, um die Erwartungen von Klienten zu erfüllen.


Qualität - Verlässlichkeit - Innovation (DGSv)

Zentrale Qualitätskriterien für Supervision und Coaching in der DGSv Die Kund*innen der durch DGSv-Mitgliedschaft angebotenen arbeits-, berufs- und rollenbezogenen Beratung können einen hohen professionellen Standard erwarten. Dieses Qualitätsversprechen beinhaltet:

 

  • die verbindliche Einhaltung der ethischen Leitlinien der DGSv,
  • die sorgfältige Auftragsklärung und Diagnostik auch mit Blick auf die Dimension der Organisation,
  • die Entwicklung eines geeigneten Settings unter Berücksichtigung der Dimensionen Person – Rolle, Funktion, Aufgabe – Organisation – Klientensystem bzw. Anspruchsgruppen,
  • die Erarbeitung eines Dreieckskontrakts zwischen Berater*in, Auftraggeber*in und Supervisand*innen bzw. Coachees,
  •  „triadische Kompetenz“, d.h. die Gestaltung und Aufrechterhaltung einer professionellen Beratungsbeziehung durch die/den Berater*in im Dreieck Berater*in – Supervisand*innen bzw. Coachees – Organisationsverantwortliche während des gesamten Beratungsprozesses,
  • das Bewusstsein sich ständig entwickelnder und verändernder Prozesse und Strukturen im komplexen Gefüge von Arbeitsbeziehungen
  • sowie die Verbindung von Reflexionsfähigkeit, Fachwissen und Handlungsfähigkeit.

 

 

Ethische Leitlinien (DGSv)

Sie basieren auf den universellen Menschenrechten, die bürgerliche, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechtsansprüche umfassen, und auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland.

  1. Supervision und Coaching sind berufsbezogene Beratungsformen, die dem Erhalt, der Erweiterung oder der Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit von einzelnen Personen oder/und Organisationseinheiten dienen. Supervision und Coaching sind Formen der Beratung neben anderen. Grenzen zu psychotherapeutischen Prozessen, zur Unternehmensberatung, zur Mediation oder vergleichbaren Verfahren werden gewahrt.
  2. Supervisor*innen und Coaches beraten berufliche Akteure auf der Grundlage einer Arbeitsvereinbarung in ihrem beruflichen Handeln, ihrer Rollengestaltung, in ihren Arbeitsbeziehungen und Kooperationen untereinander und mit ihren Klient*innen, Mandant*innen, Kund*innen.
  3. Supervisor*innen und Coaches analysieren und prüfen bei Anfragen, ob diese in den Zuständigkeitsbereich von Supervision und Coaching fallen. Es werden nur solche Aufgaben übernommen, die transparent verhandelt worden sind und im Kontrakt vereinbart wurden. Supervisor*innen und Coaches halten die Grenzen ihrer Rolle und die vereinbarten Kontraktvorgaben ein.
  4. Zur Initialisierung und Durchführung ihrer Beratungstätigkeit treten Supervisor*innen und Coaches als Geschäftsleute auf.
    Ihr Geschäftsgebaren ist transparent und nachvollziehbar. Sie legen Vereinbarungen über diesbezügliche Absprachen in einem Kontrakt nieder. Der Kontrakt sichert die beraterische Souveränität der Supervisor*innen und Coaches.
    Der Kontrakt oder ggf. Allgemeine Geschäftsbedingungen orientieren sich an den einschlägigen Rechtsnormen und beinhalten insbesondere verlässliche Auskunft über Honorare und deren Berechnungsgrundlagen, Rechnungserstellung, Kündigungsbedingungen, Zustandekommen und Umgang mit Vertragsabweichungen, Anschlussvereinbarungen, Evaluationsschritten oder ggf. weitere Vereinbarungen.
  5. Den Beratungsprozess mit den Supervisand*innen und Coachees gestalten Supervisor*innen und Coaches dieser Rolle entsprechend. Dazu gehört auch, dass vereinbarte Zielsetzungen festgehalten und der Umgang mit Ergänzungen oder Veränderungen geregelt wird. Berichts- und Schweigepflichten, die über bereits gesetzlich verankerte hinausgehen, werden explizit benannt. Die Vertraulichkeit des im Beratungsprozess Mitgeteilten wird gewahrt.
  6.  Kontraktverhandlungen und Supervisions- oder Coachingprozesse sind diskriminierungskritisch zu gestalten. Geschlecht, Alter, soziale Herkunft, sexuelle Orientierung, Behinderung, Hautfarbe, kultureller und religiöser Hintergrund dürfen keine Benachteiligung zur Folge haben.
  7. Grundsätzlich bemühen sich Supervisor*innen und Coaches im gesamten Beratungskontext um All- bzw. Überparteilichkeit. Ihre fachliche Expertise verleiht ihnen eine besondere situative Macht, aus der eine besondere Verantwortung resultiert. Es verbietet sich, Rollenbeziehungen für persönliche, sexuelle oder geschäftliche Vorteile zum Schaden von Supervisand*innen und Coachees und/oder deren Organisationen auszunutzen.
  8. Supervision und Coaching sind wissenschaftlichen Erkenntnissen verpflichtet. Dies schließt auch die Bereitschaft zur Förderung von Forschung im Arbeitsfeld ein.
    Die Mitglieder der DGSv sind gemäß der Satzung, § 5 (2), und § 3 (2) der Mitgliederordnung verpflichtet, die „Ethischen Leitlinien der DGSv“ zur Grundlage ihres Handelns zu machen
    und deren Weiterentwicklung zu unterstützen.
 
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